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Ministranten Hl. Dreifaltigkeit Offenburg




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Geschichte des Ministrantendienstes

Die vorliegende Geschichte des Ministrantendienstes ist keinesfalls vollständig, sondern will zunächt mal nur einen groben Überblick geben. In der nächsten Zeit soll sie wesentlich übersichtlicher und grösser werden. Geplant ist hier auch eine grobe Übersicht über unseren Dienst zu geben.

Der Begriff Ministrant ist noch nicht so alt, er tauchte das erste Mal 1955 im Dokument Dokument zur Neuordnung der heiligen Woche, dem Ordo Hebdomadae Sanctae instauratus, auf.

Der Dienst an sich ist älter. Er formte sich ungefähr ab dem 6 Jahrhundert. Durch germanischen Einfluss rückte der Erlösungsgedanken des Einzelnen immer mehr in den Vordergrund - Frage : Wie werde ich errettet ...? Also höchstes Heilsmittel galt die heilige Messe (und die Mitfeier). So kam es mit der Zeit nicht nur zu einer Ausweitung der hl. Messe auf die Werktage (ursprünglich war wohl nur der Sonntag der Tag, an dem sich die Gemeinde versammelte), sondern auch zu einer Häufung der Gottesdienste, zum Teil zur gleichen Zeit in der gleichen Kirche an mehreren Altären. In großen, alten Kirchen findet man häufig noch eine Menge Nebenaltäre.

Die Zahl der Gottesdienste machte es also aus. Nur konnten die Gläubigen unmöglich an einer solchen Vielzahl teilnehmen. Also benötigte man Menschen, die in der Feier das Volk vertraten. Ab dem 9 Jahrhundert war die Anwesenheit eines Akolythen (wenn man so will, eines Stellvertreters für die Gemeinde) verbindlich vorgeschieben!!! (Stellt euch mal vor, der Pfarrer müsste heute eine Sonntagsmesse ausfallen lassen, nur weil kein Ministrant kommt.

Die Form des Messdieners wie wir ihn heute kennen geht eigentlich erst auf die Liturgiereform in unserem Jahrhundert (noch) zurück. Und selbst da hat sich an seinem Aufgabenbereich einiges getan. Der Messdiener galt bis zum II. Vatikanum als vom Pfarrer deligiert für seinen Dienst (benötigte also eine Beauftragung vom Pfarrer um überhaupt handeln zu können). Dies änderte sich mit dem II. Vat. Konzil. Die Konstitution über die Liturgie (sacrosanctum concilium) verkündet am 4. Dezember 1963, bezeichnet den Ministrantendienst als einen wahrhaft liturgischen Dienst. Damit bekommt er innerhalb der Kirche einen neuen Stellenwert. Ministranten werden so zu einem wesentlichen Teil des Gottesdienstes ...

Seit den siebziger Jahren gibt es auch weibliche Ministrantinnen. Erst wurden sie nur geduldet. Offiziell stellte erst Papst Johannes-Paul II 1992 deren Dienst in die Verantwortung des betreffenden Ortsbischofs. (AAS 86 [1994])

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